Landgericht Chemnitz gibt Stadtrat Johannes Brink Recht

21.07.21 –

Das Landgericht Chemnitz hat gegen den AfD Stadtrat Marko Winter eine einstweilige Verfügung auf Betreiben des Stadtrates Johannes Brink erlassen, die Winter verbietet, Protraitaufnahmen von Herrn Brink zu verbreiten. Winter hatte auf seiner Facebookseite mehrere Fotos von Brink eingestellt, die diesen als Passanten zeigen und hatte diesen als "Stasi 2.o" und weiteres bezeichnet. Wie Winter vermutlich geplant hatte, sammelten sich unter dem Post weitere Beschimpfungen.

"Es ist nicht das erste Mal, dass Marko Winter versucht - auch unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten - Stimmung zu machen und dabei den Rahmen der Demokratie und des Rechtsstaates überschreitet. Ich bin froh, dass das Landgericht so entschieden hat", zeigte sich Johannes Brink erfreut.

"Auch bei Räten ist das Persönlichkeitsrecht zu schützen. Es steht Herrn Winter nicht frei, unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte diskreditierende Behauptungen ins Internet zu stellen, um damit Stimmung zu machen. Auch für die AfD gilt das Gesetz.", so der von Brink beauftragte Rechtsanwalt Jürgen Kasek.

"Gerade in einem Wahlkampfjahr sollten wir auf Anstand und Respekt auch im politischen Meinungskampf achten. Die AfD verletzt dies immer wieder und es ist daher gut, dass das Landgericht hier dem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben hat. Ich hoffe, dass die AfD aus diesem Urteil lernt.", äußerte sich Evelyn Mathys, Stadtverbandssprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Freiberg.

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